„ Betriebliche Altersversorgung - Infoartikel”

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Die betriebliche Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung spielt eine wichtige Rolle in der Altersvorsorge. Diese umfasst alle Maßnahmen, die nach dem Austritt aus dem beruflichen Leben, nach der Erreichung eines bestimmten Alters, die finanzielle Sicherheit ermöglichen sollten. Darunter sind Versicherungen, Immobilienbesitz, Banksparpläne usw. Die Altersvorsorge erbaut sich aus drei Säulen, und zwar aus der gesetzlichen Vorsorge, aus der ergänzenden erwerbsbasierten Alterssicherung und nicht zu letzt aus der privaten Vorsorge. Die betriebliche Altersversorgung gehört daraus zu der zweiten Säule, also zu der ergänzenden erwerbsbasierten Alterssicherung zusammen mit der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes, auch noch bekannt als ZÖD. Die betriebliche Altersversorgung, auch noch bekannt als bAV liegt vor, wenn der Arbeitgeber wegen des Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen für seinem Arbeitnehmer zusagt, das nach der Erreichung der Altersgrenze, also für dem Alter oder im Fall von Invalidität oder Todesfall. Die betriebliche Altersversorgung kann aber nicht nur von dem Arbeitgeber finanziert werden, sondern ebenso auch von dem Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung. Dadurch verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil des im Bargeld ausgzehalten Gehaltes um im Gegenzug bestimmte Leistungen vom Arbeitgeber zu bekommen - die steuerlich günstiger sind -. Für die Durchführung der betrieblichen Alterversorgung existieren in Deutschland mehrere Durchführungswege:
  • Direktzusage - dabei sagt der Arbeitgeber seine Verpflichtung Versorgungsleistungen zu erstatten direkt zu
  • Unterstützungskasse - dabei wird formal kein Rechtsanspruch gewährt
  • Pensionskasse - der Rechtsanspruch wird dabei gewährt, die Gegenleistungen sind wertgleich, werden aber steuerlich limitiert
  • Pensionsfonds - der Rechtsanspruch wird dabei gewährt, möglich sind aber nur geringere garantierte Gegenleistung
  • Direktversicherung
Bei der Auswahl des richtigen Durchführungsweges sollte man aber nicht nur auf die steuerliche und handelsrechtliche Kriterien achten, sondern es ist auch die soziale Verantwortung wichtig, die Bindung, die man mit dem Unternehmen macht - wo man in Gegenwart und auch womöglich bis der Erreichung des Alterssgrenze arbeitet -, nicht zu sprechen über die eigene Ziele, Pläne für die Zukunft, einfach die ganz persönliche Situation. Die Wahl sollte sehr gut überdacht und von allen Standpunkten überprüft werden. Bei der Finanzierung der Versorgung spricht man also von Arbeitgeber oder von Arbeitnehmer finanzierten Versorgungen, aber auch von dessen verschiedlichen Varianten. Variationen sind auch möglich, man muss sich nur informaieren lassen und die - für sich - beste Möglichkeit in Anspruch nehmen. Die betriebliche Altersversorgung hat mehrere Auswirkungen auch für den Arbeitgeber: er muss für die erteilte Versorgungszusage haften und dadurch kann es passieren, dass nach dem Eintritt des Versicherungsfalles er verpflichtet wird Nachschuss zu erteilen, bei einer Direktzusage, aber auch bei anderen Durchführungswegen muss der Arbeitgeber in seiner Bilanz Pensionsrückstellungen ausweisen, dazu kommt auch dass der Arbeitnehmer durch diese Methode sehr zu dem Unternehmen gebundet wird. Für das Alter, für die finanzielle Sicherheit und Schutz imAlter ist die betriebliche Alterversorgung eine gute Möglichkeit für bestimmte Arbeitnehmer, man sollte neben anderen auch über diese Methode nachdenken.


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