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Limited goes Germany

Warum die englische Limited der dt. GmbH den Rang abläuft

Deutschland ist das Land der Din-Normen und Überreglementierung. Anstatt sich dem ständigen Wandel im Wirtschaftsleben zu stellen und hierfür flexible Gesellschaftsformen zu schaffen bzw. bestehende Gesellschaftsformen zu entkomplizieren, erfolgen lediglich Ankündigungen zu einer Novelle des GmbH-Rechts. In Anbetracht der bisherigen politischen Leistungen der aktuellen Regierung ist jedoch auch in diesem Bereich lediglich eine halbherzige Veränderung ohne tieferen Sinn und Nutzen zu erwarten.

Neben vielen weiteren Vorteilen, wie zum Beispiel dem freien Verkehr von Waren und Kapital, bietet die europäische Gemeinschaft unter anderem die Niederlassungsfreiheit. Dies bedeutet für jeden EU-Bürger, dass er im Rahmen der Gründung eines neuen Unternehmens mit beschränkter Haftung nicht mehr länger auf die deutsche GmbH angewiesen ist und somit ein enormes Einsparungspotenzial im Rahmen der Gründung nutzen kann.

Als Gesellschaftsformen stehen dem Unternehmensgründer / der Unternehmensgründerin zum Beispiel die französische SÀRL, die holländische BV oder die spanische SL zur Auswahl.

Zu favorisieren ist im Rahmen dieser EU-Rechtsformen jedoch die englische Limited. Neben der enorm schnellen Gründung und der verhältnismäßig geringen Gründungskosten bietet die englische Limited die gleiche Haftungsbegrenzung wie die dt. GmbH, jedoch bei wesentlich geringerem Haftkapital (ab 1 engl. Pfund = ca. € 1,50), wesentlich einfacherem Gesellschaftsrecht (Sachkapitalgründung ohne Gutachten eines Wirtschaftsprüfers) und erheblich vereinfachter Veräußerbarkeit (kein Notarvertrag erforderlich).

Wurde die Limited noch bis Anfang des Jahre 2005 als „Modeerscheinung“ belächelt, erfuhr sie insbesondere im Jahr 2006 eines gehobenen Zulaufs durch Existenzgründer, Einzelunternehmer und GbR´s.

Inzwischen ist die Limited in Deutschland keine Seltenheit mehr. Die anfänglich von Wirtschaftsexperten beschworene Rechtsunsicherheit ist beseitigt. Auf die Limited ist die Eröffnung eines Bankkontos und die Erlangung von Krediten inzwischen an die gleichen Vorgaben wie bei jeder GmbH geknüpft.

Den Doppelbonus bietet die Limited & Co. KG. Hierbei vereinen sich die Vorteile der begrenzten Haftung der Kapitalgesellschaft mit den Steuervorteilen der Personengesellschaft. Ebenfalls ein Benefit: Die KG ist eine deutsche Gesellschaftsform und bietet somit in gewissen Branchen ein gehobenes Kundenvertrauen.

Aber neben den vielen Vorteilen der englischen Limited sollten auch die Schattenseiten nicht unerwähnt bleiben:

Neben der Bilanzierungspflicht in Deutschland muss ebenfalls eine Bilanz in englischer Sprache beim Companies House in England eingereicht werden. Dies bedeutet gehobene Jahresabschlusskosten (jährlich ca. € 200,00-300,00) .

Die Limited muss in England ein Büro unterhalten. Hierzu wird regelmäßig ein Secretary-Service beauftragt werden (jährliche Kosten ca. € 300,00-500,00).

Wie in jeder Boom-Branche haben sich natürlich auch auf dem Gebiet der Limited-Agenturen schwarze Schafe angesiedelt: Agenturen, die Billig-Gründungen anbieten, den Gründer jedoch nicht auf die Gefahren und Probleme aufmerksam machen, eine Schnellgründung vornehmen und nach einem halben Jahr nicht mehr existieren. Die Folge sind meist erhebliche Mehrkosten für den Anteilseigner um die Betreuung durch eine andere Agentur übernehmen zu lassen.

Sehr wichtig ist im Rahmen von Limited-Gründungen eine kompetente Beratung und Begleitung während des Gründungsprozesses und weit darüber hinaus.
Hier bieten sich insbesondere Agenturen an, die Gründungen von der ersten Minute an von erfahrenen Steuerberatern und Rechtsanwälten begleiten lassen. Dies bietet dem Unternehmensgründer die Sicherheit zu jedem Zeitpunkt vor, während und nach der Gründung einen festen Ansprechpartner zu haben der Ihnen mit Rat und Lösungen zur Seite steht.

Naturgemäß sind solche Agenturen im Rahmen einer Komplettgründung einschließlich Handelsregistereintragung ein wenig teurer (ca. € 1.000,00-2.000,00), jedoch zahlt sich diese Mehrinvestition sehr schnell wieder aus, denn der Unternehmensgründer hat von der ersten Minute an den Rücken und den Kopf frei um sich auf sein Kerngeschäft zu konzentrieren und Umsätze zu generieren, während sich andere noch mit Formalitäten plagen.

Erwähnt werden soll an dieser Stelle das Hanseatische Firmen-Kontor. Eine Agentur aus Hamburg die Ihren Kunden Leistungen weit über die Limited-Gründung hinaus anbietet.

„Unser Bestreben ist es, entgegen des in Deutschland vorherrschenden Kampfs der Politik und der Bank gegen die Selbständigkeit, jedem Menschen der den Mut aufbringt, sich auf selbständige Beine zu stellen, von der ersten Minute an die nötige Aufmerksamkeit, Fürsorge und Starthilfe zukommen zu lassen, wie es in anderen Ländern normal ist und in Deutschland normal werden muss, wenn sich unsere Wirtschaft wieder erholen will! Und hierbei wollen wir nicht nur Existenzgründer ansprechend, sondern auch Menschen, die bereits einmal in Ihrem Leben Pech hatten und von der Gesellschaft wie gebrandmarkte behandelt werden, obgleich eben genau diese Menschen meist wertvolle Ideen und Innovationen in sich tragen und nur eine Chance brauchen, das aus dem „Schiffsbruch“ gelernte in die Realität umzusetzen! Hierzu haben wir im Laufe des Jahres 2006 die Fachkompetenz lange bestehender Limited-Agenturen aus dem In- und Ausland, sowie auf diesem Gebiet erfahrene Steuerberater und Rechtsanwälte zur Kooperation bewegen können. Dieses gebündelte Wissen können wir nun unseren Kunden in nur einem Portal anbieten!“ so Wolfgang Otto, Director der Hanseatisches Firmen-Kontor Ltd.
(http://www.hanseatisches-firmen-kontor.de)".


Zusammenfassend ist festzuhalten:

  • Die Gründung einer Limited oder Limited und Co. KG ist weitaus günstiger als die Gründung einer GmbH.
  • Die Handlungsfähigkeit in Deutschland kann meist schon innerhalb einer Woche hergestellt werden.
  • Die Limited bietet eine höhere Flexibilität als die deutsche GmbH. Die jährlichen Mehrkosten für den Secrtary und die Bilanz in englischer Sprache sind im Verhältnis zur Ersparnis im Rahmen der Gründungskosten gering.

Sebastian Seibel
Steuerberater
Shareholder der Hanseatisches Firmen-Kontor Ltd.


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